RECHTSANWALT HAAF

MANNHEIM

Hinweise  

Bringen Sie zu einem Besprechungstermin am besten alle notwendigen Unterlagen bereits mit, um Verzögerungen in der Bearbeitung Ihres Anliegens in Ihrem eigenen Interesse zu vermeiden. 


Unsere modernen Räumlichkeiten sind über einen Fahrstuhl auch gut mit dem Rollstuhl oder dem Rollator zu erreichen. Sollten Sie mit dem Hauptportal Hilfe benötigen, so sprechen Sie uns bei der Terminsvereinbarung bereits an - wir helfen natürlich gern!


Die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes kostet naturgemäß auch Geld. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, so informieren Sie uns hierüber gerne bereits bei einer Terminsvereinbarung. 

Im Sozialrecht ist meist erst die gerichtliche Vertretung von der Versicherung gedeckt. Fragen Sie am besten im Vorfeld Ihren Ansprechpartner bei Ihrer Versicherung, ob ein Widerspruchsverfahren ebenfalls bereits vom Versicherungsschutz umfasst ist.

Für alle weiteren Kosten scheuen Sie sich nicht Rechtsanwalt Haaf anzusprechen, der Ihnen hierüber gerne Auskunft gibt. In den meisten Fällen ergeben sich unsere Gebühren unmittelbar aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und sind somit transparent und nachvollziehbar. 

Sollten Sie keine Versicherung haben, aber auch nicht über genügend Einkünfte verfügen (meist bei Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld-2), so haben Sie die Möglichkeit vor der Konsultation eines Rechtsbeistandes einen sogenannte Beratungshilfeschein (Berechtigungsschein zur Beratungshilfe) zu erhalten. Dieser wird Ihnen vom zuständigen Amtsgericht Ihres Wohnortes ausgestellt - wegen der Öffnungszeiten der hierzu eingerichteten Beratungshilfestelle fragen Sie dort an der Pforte/ Information nach. 





Sicherlich mag die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht "billig" sein, aber für die Lösung Ihres rechtlichen Problemes, bekommen Sie für gutes Geld auch gute Leistung. Zudem sind Honorare aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sogar meist günstiger, als man zunächst denkt.